Porträt
Die Kommission für Höhlen- und Karstschutz fördert ganzheitlich und nachhaltig Schutz und Erhalt des Höhlen- und Karsterbes der Schweiz.
Dazu erfasst und klassiert sie natürliche Höhlen, aber auch alle weiteren Arten von Karsterscheinungen.
Nur wenige Höhlen stehen in der Schweiz unter gesetzlichem Schutz. Unsere Erfahrung zeigt, dass selbst bei diesen Objekten der Schutz nur gewährleistet ist, wenn sich auch jemand um die Erhaltung dieser einzigartigen Naturkunstwerke kümmert. Die Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung steht hier als einzige landesweit tätige Organisation in diesem Fachbereich in einer besonderen Verantwortung. Regionale Gruppen stellen deshalb in ehrenamtlicher Arbeit die Betreuung inventarisierter Objekte sicher.
Strukturen und Organisation
Die Kommission umfasst Präsident/in, 11 regionale Delegierte und Sekretär/in. Die regionalen Delegierten sind die Ansprechpartner für ein Gebiet, das jeweils 1-5 Kantone umfasst. Bei ihrer Arbeit werden sie von Höhlenforschenden aus den vor Ort aktiven Vereinen unterstützt.
Angesichts des breiten Arbeitsbereiches wird die Kommission für Höhlen- und Karstschutz vom Schweizerischen Institut für Speläologie und Karstforschung (SISKA) unterstützt. Dies ermöglicht ein professionell geführtes Sekretariat und fachlichen Austausch. Die Regionalgruppen erhalten damit bei Bedarf die Möglichkeit direkter Unterstützung, vor allem um die termingerechte Fertigstellung und die Qualität der zu erledigenden (Projekt-)Arbeiten zu gewährleisten. Innerhalb der Regionen organisieren sie sich selbständig, um bestimmte allgemeine Aufgaben wahrnehmen zu können.
Unsere Aufgaben
Unsere ausserordentlich vielfältige Arbeit orientiert sich an den Statuten des Verbands und einem Pflichtenheft.
Die wesentlichen Aufgaben sind:
- Das Abschätzen von Wert und Empfindlichkeit von Karstobjekten.
- Vorbeugende Massnahmen wie Information und Sensibilisierung von Behörden, Verwaltungen, Organisationen und Planern betreffend spezifischer Eigenheiten von Höhlen und Karst. Sensibilisierung der verschiedenen Personengruppen, welche Höhlen betreten.
- Das Vertreten eines weitgehend freien Zugangs zu Forschungsobjekten und Abwehr unnötiger zusätzlicher Reglementierungen.
- Das Erkennen von Bedrohungen und Problemen sowie Risiko-Abschätzungen.
- Das Anregen von Sanierungs-Massnahmen an belasteten Karststandorten.
- Überwachungsmassnahmen bei besonders gefährdeten Objekten und potentiell gefährdenden Vorhaben.
- Das Sicherstellen der langfristigen Erhaltung erhobener Daten im Fachbereich Höhlen- und Karstschutz.
- Die Förderung und Unterstützung der Erstellung, Inkraftsetzung und Durchsetzung wirkungsvoller gesetzlicher Vorschriften für den Schutz von Höhlen und Karst.
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